Steuern

Luftverkehrssteuern und -gebühren

Deutsche Luftverkehrssteuer

Wer muss die deutsche Luftverkehrssteuer zahlen?

Nur kommerzielle Anbieter von Flügen, die mit Passagieren von einem deutschen Flughafen abheben müssen die deutsche Luftverkehrssteuer zahlen. Private (nicht-kommerzielle) Flüge sind davon ausgenommen. Eine Luftverkehrssteuererklärung muss jeden Monat abgegeben werden, auch wenn in dem betreffenden Monat keine Passagiere befördert wurden. Rechtsgrundlage ist das Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG).

Wie hoch ist die deutsche Luftverkehrssteuer?

Die deutsche Luftverkehrssteuer muss pro abfliegendem Passagier bezahlt werden und richtet sich nach der Entfernung zwischen dem größten Flughafen des Ziellandes und Deutschlands größtem Flughafen, Frankfurt am Main.

Wie können wir Sie in Bezug auf die Luftverkehrssteuer unterstützen?

Unternehmen ohne Sitz in Deutschland, die Flüge von einem deutschen Flughafen durchführen möchten, müssen für die Luftverkehrssteuer einen Bevollmächtigten benennen. Dieser muss beim zuständigen Zollamt registriert und zugelassen werden. Die GAS German Aviation Service GmbH ist bereits beim Hauptzoll in Köln registriert und kann für Sie monatliche Luftverkehrssteuererklärungen einreichen, die bereits alle möglichen Befreiungsgründe beinhaltet. Unser Angebot umfasst auch die Zahlung aller fälligen Steuern.

Luftsicherheitsgebühr

Wer muss die Luftsicherheitsgebühr bezahlen?

Die deutsche Luftsicherheitsgebühr fällt für jeden abfliegenden Passagier an und soll die Kosten der Sicherheitskontrollen an Flughäfen decken. Die Gebühr ist an die zuständige Kontrollstelle des jeweiligen Flughafens zu entrichten. Die Höhe der Luftsicherheitsgebühr pro Passagier variiert je nach Flughafen. Kinder unter zwei sind von ihr befreit. Das deutsche Finanzministerium kann die Gebühr je nach Bedarf anpassen. Gesetzesgrundlage ist das deutsche Luftsicherheitsgesetz.

Wie können wir Sie bei der Begleichung der Luftsicherheitsgebühr unterstützen?

Als Bevollmächtigte leiten wir Ihre Passagierzahlen an die entsprechenden Stellen weiter, berechnen die anfallenden Gebühren und veranlassen wenn nötig die entsprechenden Zahlungen für Sie. Von uns erhalten Sie ein Mal im Monat eine Gesamtrechnung über alle im Zusammenhang mit der Luftsicherheitsgebühr angefallenen Kosten.

Mineralölsteuer (MOT) und Befreiung von der MOT

Wer muss die Mineralölsteuer bezahlen?

Die Mineralölsteuer (auch als Energiesteuer bekannt) fällt für alle Unternehmen an die an deutschen Flughäfen Treibstoff kaufen und tanken.

Wie hoch ist die Mineralölsteuer?

Die Mineralölsteuer in Deutschland beträgt 0,6545€ pro Liter Treibstoff.

Wer kann von der Mineralölsteuer befreit werden und wie kann das beantragt werden?

Eine Befreiung von der Mineralölsteuer ist nur für kommerzielle Flüge möglich. Es gibt drei Möglichkeiten – für alle ist aber ein gültiges Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate) Grundvoraussetzung:

  1. Flüge mit Maschinen mit 12 Tonnen MTOW oder mehr sind von der Mineralölsteuer befreit wenn das Luftverkehrsbetreiberzeugnis dem Betanker vorgelegt wird.
  2. Für Flüge mit Maschinen mit weniger als 12 Tonnen MTOW kann an Flughäfen mit ansässigem Zollamt eine eintägige Befreiung beantragt werden. Dem Zollamt müssen dafür der Befreiungsantrag sowie eine Kopie des Luftverkehrsbetreiberzeugnis vorgelegt werden. Das abgestempelte Formular muss dann der Betankungsfirma überreicht werden.
  3. Wir können Ihnen helfen ein dauerhaftes Zertifikat für die Befreiung von der Mineralölsteuer, den sog. permanenten Zollerlaubnisschein, vom Hauptzollamt zu erhalten. Dieser muss der Betankungsfirma vor Begin der Betankung vorgelegt werden. Es gelten jedoch stenge Auflagen um die Gültigkeit des permanenten Zollerlaubnisscheins aufrecht zu erhalten. Alle Betankungsbelege, inklusive der Originalrechnungen und-lieferscheine sowie die entsprechenden Fluglogbücher müssen aufbewahrt werden. Hinzu kommt, dass das Unternehmen verpflichtet ist dem Hauptzollamt jährlich seine gesamten Betankungen mit permanentem Zollerlaubnisschein zu melden.

Erstattung der Mineralölsteuer

Wir können Ihnen bei der Erstattung der bereits gezahlten Mineralölsteuer – sowohl für das aktuelle als auch für vergangene Jahre – behilflich sein. Dafür benötigen wir die folgenden Dokumente:

  • das gültige Luftverkehrsbetreiberzeugnis
  • die Registrierungsbeschinigung
  • die Lufttüchtigkeitsbeschinigung
  • das Lärmgutachten
  • die Kopien der Rechnungen und Lieferscheine der Betankungen

GAS German Aviation Service